(ots) - Wenn Sex gegen den Willen einer beteiligten Person
passiert, dann ist das eine Vergewaltigung, nun auch offiziell. Das
sollte zwar eigentlich selbstverständlich sein, dennoch ist es ein
Erfolg für alle, die sich seit langem für sexuelle Selbstbestimmung
einsetzen. Das Prinzip »Nein heißt Nein« wird mit der Reform des
Sexualstrafrechts, die der Bundestag am Donnerstag einstimmig
beschlossen hat, Gesetz. Ein Gesetz, das die Opfer stärken und dafür
sorgen soll, dass diese ernster genommen werden. Dass Menschen, die
sexuelle Übergriffe erlitten, sich nicht mehr rechtfertigen müssen,
warum sie den Täter nicht einfach weggeboxt haben. Perfide ist
jedoch, dass die Bundesregierung diese längst überfällige Stärkung
der Opfer dazu nutzt, den Blick auf potenzielle Tätergruppen zu
lenken. Durch den Verweis auf den reformierten
Vergewaltigungsparagrafen im Aufenthaltsrecht werden Ausweisungen
erleichtert; es wird suggeriert, dass Ausländer eine besondere Gefahr
für die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen in Deutschland
darstellen. Damit konterkariert die Bundesregierung das Ziel des
Reformprozesses, sexualisierter Gewalt als gesamtgesellschaftliches
Problem mehr Aufmerksamkeit zu geben. Stattdessen stärkt sie genau
jene, die scheinbar feministische Argumente nutzen, um Stimmung gegen
Migranten zu machen. Kämpfer für sexuelle Selbstbestimmung und Opfer
werden dadurch wieder in eine Rechtfertigungssituation gedrängt.
Nämlich die, ihre Aussagen immer wieder lautstark gegen Rassismus
abzugrenzen zu müssen.
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