(ots) -
Wer im Sommer viel unter freiem Himmel arbeitet, ist einer
besonderen Gefahr ausgesetzt - der hohen UV-Strahlung. Ãœber die
Folgen für Haut und Augen und wie sich Beschäftigte schützen können,
berichtet die BG ETEM im neuen "impuls".
Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten größtenteils
im Freien. Gerade im Sommer sind sie durch die Sonnenstrahlung einem
erhöhten Risiko ausgesetzt, an Hautkrebs zu erkranken. Ein
schmerzhafter Sonnenbrand ist zwar nach ein paar Tagen wieder
abgeklungen, doch Ärzte warnen davor, sich nicht richtig vor der
UV-Strahlung zu schützen. Schon wenige schwere Sonnenbrände können
einen bleibenden Schaden in den Hautzellen hinterlassen.
In der neuen Ausgabe des Präventionsmediums "impuls - die Zeitung
für alle Beschäftigten" zeigt die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), wie sich jeder einfach und ohne
großen Aufwand gegen Hautkrebs schützen kann.
Wichtig ist, die Haut regelmäßig auf Veränderungen hin zu
untersuchen. Wer Unebenheiten, schlecht heilende wunde Stellen oder
auffällige Muttermale an sich entdeckt, sollte so schnell wie möglich
einen Hautarzt aufsuchen.
STOP-Regel anwenden
Eine Möglichkeit, sich immer wieder daran zu erinnern, die Haut
nicht ungeschützt der UV-Strahlung auszusetzen, ist die Anwendung der
so genannten STOP-Regel. Die Buchstaben dieser kleinen Eselsbrücke
stehen für: S wie Sonne meiden, T wie technische Maßnahmen ergreifen,
O meint Organisation und P steht für persönlichen Schutz. Zu
letzterem gehört neben Sonnencreme und Kleidung zudem die richtige
Sonnenbrille. "impuls" gibt Tipps, was beim Kauf zu beachten ist.
Weißer Hautkrebs als Berufskrankheit
Seit dem 1. Januar 2015 werden bestimmte Formen des weißen
Hautkrebses, der durch Sonnenstrahlung verursacht wurde, als
Berufskrankheit unter der Ziffer BK5103 anerkannt. Auch darüber
informiert der neue "impuls". Die Ausgaben können über die Website
www.bgetem.de als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung
informiert sechsmal im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
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