(ots) - Die nach Auffassung des rheinland-pfälzischen
Landesrechnungshofs jahrelang rechtswidrig gewährten Vergünstigungen
für Windkraftfirmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft sind nach
Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" deutlich höher als
bisher bekannt. Das geht aus einer vertraulichen Vorlage des
Landesumweltministeriums hervor, die dem Politikmagazin exklusiv
vorliegt.
Danach haben rheinland-pfälzische Landkreise zwischen 2010 und
2014 in 100 Fällen Rabatte von überwiegend 90 Prozent auf
Ersatzzahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaft gewährt.
Dadurch gingen dem Land gemäß der vertraulichen Vorlage rund 13
Millionen Euro an zweckgebundenen Geldern für Naturschutzmaßnahmen
verloren. In 367 Fällen gestatteten Kreise und kreisfreie Städte so
genannte Realkompensationen, darunter versteht man
Ausgleichsmaßnahmen in Natura wie beispielsweise das Anlegen von
Streuobstwiesen oder Trockenmauern. "Report Mainz" liegt eine
Schätzung vor, wonach dem Land dadurch hochgerechnet rund 54
Millionen Euro an Ersatzzahlungen für Naturschutzmaßnahmen entgangen
sein könnten. Beides - die Rabatte auf Ersatzzahlungen wie auch der
Ausgleich in Natura - sind nach Ansicht des rheinland-pfälzischen
Landesrechnungshofs rechtswidrig.
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hatte die
Genehmigungspraxis von Windrädern stichprobenartig für den
Jahresbericht 2016 geprüft. Die jetzt "Report Mainz" vorliegenden
Zahlen liegen deutlich über den im Januar 2016 veröffentlichten
Prüfungsergebnissen. Der Landesrechnungshof hat seine Kritik im
Interview mit "Report Mainz" jetzt erneuert. Er wirft der
Landesregierung vor, sie habe Windkraftfirmen rechtswidrig
Vergünstigungen in zweistelliger Millionenhöhe gewährt. Das Land habe
weiter an Ermäßigungen von Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur
und Landschaft festgehalten, obwohl es nach Inkrafttreten des
Bundesnaturschutzgesetzes seit 2010 keine Rechtsgrundlage mehr dafür
gegeben habe. Im Interview mit "Report Mainz" fordert der Präsident
des Landesrechnungshofs, Klaus Behnke, das Land müsse die entgangenen
Millionen zurückfordern: "Konkret passieren muss folgendes, und das
ist unsere Forderung: dass die Genehmigungsbehörden die
rechtswidrigen Bescheide aufheben, rechtmäßige Bescheide erlassen und
die nicht erhobenen Ersatzzahlungen in Millionengrößenordnung
nachfordern sowie an das Land abführen." Nach "Report
Mainz"-Informationen fordert nun auch die Rechnungsprüfungskommission
des Landtags, "dass rechtswidrigerweise nicht zugunsten des Landes
festgesetzte Ersatzzahlungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
korrigiert werden" (Vorlage 17/169).
Auf Anfrage von "Report Mainz" teilt Thomas Griese, Staatssekretär
im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, zur Kritik an den
Vergünstigungen mit: "Das ist rechtlicher Unfug. Bereits im Januar
sind die Vorwürfe des Landesrechnungshofs Punkt für Punkt widerlegt
worden." Er beruft sich auf ein eigens eingeholtes Rechtsgutachten
eines Verwaltungsrechtlers, wonach das Vorgehen der Landkreise und
kreisfreien Städte nicht zu beanstanden gewesen sei. Weiter teilt er
mit: "Das Grüne Umweltministerium hat die Ermäßigungen zum Ausgleich
für Windkraftanlagen nicht eingeführt, sondern sie abgeschafft!" Dies
sei mit dem Landesnaturschutzgesetz 2015 geschehen. Dem Naturschutz
sei kein Schaden entstanden.
Nach Recherchen von "Report Mainz" gab es neben Rheinland-Pfalz
auch in Bayern und Berlin Rabatte auf Ersatzzahlungen für Eingriffe
in Natur und Landschaft bei Windkraftanlagen. In Bayern kann die
Ermäßigung laut dem seit 2011 gültigen Bayerischen Winderlass in
bestimmten Fällen 50 Prozent betragen. Eine Umfrage von "Report
Mainz" bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern ergab,
dass dem Land dadurch seit 2011 mindestens 6 Millionen Euro für
Naturschutzmaßnahmen entgangen sind. Das Bayerische Umweltministerium
teilte auf Anfrage dazu mit, diese Regelung sei rechtskonform. Dies
habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. In Berlin wurde
2015 bei einer Windenergieanlage eine Ermäßigung von 50 Prozent in
Höhe von 17.518 Euro gewährt. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt teilte mit, man halte dies für vereinbar
mit dem Bundesnaturschutzgesetz.
Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND), Hubert Weiger, übte im Interview mit "Report Mainz" erstmals
massive Kritik an den millionenschweren Vergünstigungen für
Windkraftfirmen: "Eingriff ist Eingriff und muss ausgeglichen werden,
und dafür darf es keine Rabatte geben. Durch ein Rabattsystem
entstehen natürlich letztendlich Millionenverluste für mögliche und
notwendige Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz - zu Gunsten der
entsprechenden Investoren."
Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
Tel. 06131/929-33351.