(ots) - Der Rechtsanwalt Helmut Pollähne kritisiert die
bevorstehende Ausweitung des Fahrverbots auch auf Delikte, die nicht
im Straßenverkehr begangen wurden. "Die sozialen Missverhältnisse
sind programmiert: Während etwa die zuletzt oft genannten
Unterhaltssäumigen durch ein Fahrverbot häufig zusätzlich finanziell
belastet würden, werden etwa Steuerhinterzieher sicher Wege finden,
die negativen Folgen eines Fahrverbots zu unterlaufen, indem sie ein
Taxi oder Ähnliches benutzen", schreibt der im Republikanische
Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) organisierte Pollähne in einem
Gastbeitrag für die in Berlin erscheinende Tageszeitung "neues
deutschland" (Freitagausgabe).
Pollähne sieht im Referentenentwurf des Justizministeriums sowohl
kriminalpolitische als auch juristische Probleme. Es gebe keine
empirischen Hinweise darauf, dass das Fahrverbot zur Vermeidung
insbesondere kurzer Freiheitsstrafen führen wird. Vielmehr gehe es
vor allem darum, nicht mehr nur Geldstrafen zu verhängen. In der
geplanten Gesetzesänderung sei jedoch völlig offen, in welchen Fällen
das Gericht neben einer Hauptstrafe (Geld- und Freiheitsstrafe) ein
Fahrverbot verhängen kann. Vor allem sei aber auch die "willkürliche
Sanktionierung" der Autofahrer zu kritisieren. "Mit derselben
pauschalen 'Berechtigung' könnte das Führen von Fahrrädern verboten
werden oder das Halten von Hunden oder die Nutzung von
Mobiltelefonen", so Pollähne.
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