(ots) - Es war ein langer juristischer Weg, aber für drei
Mütter aus Leipzig könnte er sich gelohnt haben. Sie hatten die Stadt
verklagt, weil sie wegen fehlender Kitaplätze für ihre damals
einjährigen Kinder nicht so früh wie geplant wieder in den Beruf
einsteigen konnten. Und sie bekamen Recht. Der von
Ex-Familienministerin Kristina Schröder durchgesetzte Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für Unter-Dreijährige gibt den Gang vor den
Richter her. Mit dem Urteil ist der Weg frei für ähnliche Klagen
verzweifelter Mütter und Väter, die aus finanziellen oder
lebensplanerischen Gründen schnell wieder arbeiten gehen wollten,
aber nicht konnten, weil der Kitaplatzausbau dem Bedarf
hinterherhinkte. Dass nun aber tausende Eltern den Gerichten die Bude
einrennen, ist nicht zu erwarten. Erstens haben die meisten
Berufstätigen mit Kindern dafür weder Zeit noch Nerven. Und zweitens
ist gar nicht klar, ob die vor dem Bundesgerichtshof erfolgreichen
Mütter tatsächlich eine finanzielle Entschädigung für ihren
Verdienstausfall bekommen. Das wäre nur der Fall, wenn sich eine
Schuld der Stadt an den Verzögerungen beim Kitaausbau nachweisen
ließe. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben aber nicht nur einzelne
Kommunen, sondern in erster Linie der Bund geschlampt. Einen
wichtigen Erfolg können die Kläger auf jeden Fall verbuchen: Der
gesetzliche Anspruch ist höchstrichterlich bestätigt worden. Wenn das
hilft, den Kita- und Qualitätsausbau zu beschleunigen, wäre allen
Eltern geholfen.
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