(ots) - Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das
nun vom Parlament beschlossene BND-Gesetz von den obersten deutschen
Richtern einen Unbedenklichkeitsstempel erhält. Und die, die am
Europäischen Gerichtshof das Recht zu schützen haben, werden einen
Teufel tun, ausgerechnet dem deutschen BND, der der US-amerikanischen
NSA die Türen in EU-Institutionen öffnet, eine solche
Generalvollmacht zu lassen. Denn eigentlich lässt sich der Inhalt des
vom Bundestag Beschlossenen schlicht in einem Satz zusammenfassen:
Der BND darf alles, das Grundgesetz und die Interessen angeblich
befreundeter Partner sind uns Wurst. Jene, die zugestimmt haben,
wollen dem Auslandsgeheimdienst erlauben, was er bislang vor allem in
der sogenannten Fernmeldeaufklärung illegal gemacht hat. Und sie
legen unter dem Stichwort Terrorbekämpfung noch ein paar Bürgerrechte
obendrauf. Man rechnet mit der Angst vor Islamisten und
Russen-Trolls, setzt darauf, dass die Bürger schon schlucken werden,
was für die Demokratie unverdaulich ist. Wenn man wenigstens versucht
hätte, die Geheimdienstkontrolle zu stärken. Nichts von alldem. Statt
dem Parlament mehr Rechte zu geben und dem Dienst mehr Pflichten
aufzuerlegen, hat man zwei neue BND-genehme »Kontrollinstanzen"
geschaffen. So verkehrt sich all das, was wir dem Whistleblower
Edward Snowden an Wissen über die Datenkrake BND verdanken, letztlich
in sein Gegenteil. Absurd - und daher hoffentlich nicht von Bestand.
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