(ots) - Es ist über zehn Jahre her, da haben
Verfassungsschützer der zunehmenden Videoüberwachung bereits
attestiert, zur Degradierung von Bürgern zu überwachten Objekten
beizutragen. Ja, es waren echte Verfassungsschützer: die
Grundrechtsfreunde, die jährlich den Big Brother Award verleihen. Von
den Behörden, die von Amts wegen für »Sicherheit« zuständig sind, ist
man anderes gewöhnt: immer mehr staatliche Anmaßung, polizeilichen
Zugriff, behördliche Kontrolle. Nun dreht der Innenminister die
Schraube noch weiter: Seine Pläne zielen darauf ab, das Installieren
von Kameras durch private Betreiber zu erleichtern - und zugleich die
Datenschützer zu schwächen, welche für die Überprüfung dieser Art
»privatisierter innerer Sicherheit« zuständig sind. Natürlich wird
das alles mit Terrorgefahr begründet, etwas, wogegen Videoüberwachung
wenig ausrichtet - sieht man von nachträglichen Ermittlungen und der
Befriedigung medialer Bilderbedürfnisse ab. Die »Sicherheitsbelange«,
die der CDU-Minister meint, sind eben nicht die Belange der
Gesellschaft, in denen das Grundrecht des Einzelnen, vom Staat
unbehelligt zu bleiben, eine zentrale Rolle spielen muss. Sondern es
sind die Belange de Maizières: In Wahrheit geht es darum, den
Einfluss der Datenschützer auszuhebeln - das sagt der Gesetzentwurf
auch ganz offen: Bei denen hätte sich eine restriktive
Genehmigungspraxis von Videoüberwachung herausgebildet. Man könnte
anfügen: wie es sich für echte Verfassungsschützer gehört.
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