(ots) - Magazin Reader's Digest informiert über das
aktuelle Erbrecht - repräsentative Umfrage zur Abschaffung des
Pflichtteils - "Gesetzliche Erbfolge nimmt keine Rücksicht auf
Gefühle."
Die große Mehrheit der Deutschen ist für die Erhaltung der
Pflichtteil-Regelung im Erbrecht. Das ergab eine Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Magazins Reader's
Digest. 71 Prozent der 1001 repräsentativ ausgewählten Befragten
antworteten auf die Frage "Sollte der Pflichtteil generell
abgeschafft oder so wie bisher beibehalten werden?" mit "sollte
beibehalten werden". Nur 23 Prozent befürworten die Abschaffung. "Ich
vermute, dass eines der Motive hinter dieser Antwort der Wunsch nach
einem Schutz gegen Willkür des Erblassers oder anderer Erben ist",
erklärt Manfred Schmitt, Professor der Psychologie an der Universität
Koblenz-Landau.
Das Magazin Reader's Digest widmet sich in seiner November-Ausgabe
ausführlich dem Thema Erbe und informiert, was gesetzlich
vorgeschrieben und was erlaubt ist. Grundsätzlich gilt: Jeder darf im
letzten Willen als Erben einsetzen, wen er will. Man kann sein
Vermögen auch einem Verein, der Kirche oder einem guten Zweck widmen.
Ohne gültiges Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge:
Zunächst erben die noch lebenden nächsten Verwandten, also Kinder und
Ehepartner. Letzterer erhält die Hälfte des Nachlasses. Sollten die
Ehepartner einen Ehevertrag mit Gütertrennung abgeschlossen haben,
erhält der überlebende Ehegatte nur ein Viertel des Nachlasses.
"Die gesetzliche Erbfolge nimmt keine Rücksicht auf Gefühle",
erklärt Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht aus München und
Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, in der aktuellen Ausgabe
von Reader's Digest. Ein Beleg für die komplizierte Rechtslage: Dem
langjährigen Lebensgefährten kann man nur dann etwas hinterlassen,
wenn man ihn ausdrücklich im Testament bedenkt. Da es im Erbfall oft
zu Streit kommt, sollte man eines unbedingt wissen: Man darf selbst
engste Angehörige enterben, ein Pflichtteil steht ihnen aber dennoch
zu - und zwar die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und stets als
Geld. Wer sich bei der Formulierung unsicher ist, sollte das
Testament von einem Notar aufsetzen zu lassen. Dieser verwahrt es
auch sicher, alternativ kann man das Testament beim örtlichen
Amtsgericht verwahren lassen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern
zur Verfügung. Die November-Ausgabe von Reader's Digest Deutschland
ist ab 31. Oktober an zentralen Kiosken erhältlich.
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