PresseKat - Wann ist Foto-Werbung mit fremden Objekten zulässig?

Wann ist Foto-Werbung mit fremden Objekten zulässig?

ID: 141771

Foto-Werbung ist dazu gedacht, beim potentiellen Kunden einen positiven Eindruck zu vermitteln, indem ein ansprechendes Motiv abgelichtet wird.

Werden Immobilien o.ä. zum Zwecke der Werbung fotografiert und diese Aufnahmen dann in Werbekampagnen veröffentlicht, so ist der urheberrechtliche Aspekt in Bezug auf die Immobilie der eine rechtlich relevante, der wettbewerbsrechtliche jedoch der andere.

(firmenpresse) - Werden beispielsweise Immobilien, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind, in die Werbekampagne eines privaten Unternehmens aufgenommen, so ist dies problematisch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, nur diesem Unternehmen sei die Benutzung erlaubt.

So hatte das Landgericht Hamburg am 03.03.2009 (Az.: 312 O 530/08) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Bestattungsunternehmen in einer Werbekampagne ein Foto der gemeindlichen Trauerhalle veröffentlicht hatte.

Obschon er durch eine Überschrift darauf hingewiesen hat, dass es sich um die „Große Trauerhalle in Neufahrn“ handelt, sah ein Konkurrent darin ein wettbewerbswidriges Verhalten.

Diese Ansicht teilten die Hamburger Richter jedoch nicht. Ein wettbewerbswidriges Verhalten sei in einem solchen Falle lediglich gegeben, wenn – wie oben bereits angesprochen – der Eindruck entstehe, ausschließlich dem werbenden Bestattungsunternehmen sei die Nutzung der Trauerhalle gestattet.
Dieser Eindruck wurde vorliegend jedoch nicht vermittelt. Durch die Überschrift wurde dargestellt, dass es sich um eine gemeindliche Trauerhalle handle und über gemeindliche Einrichtungen sei allgemein bekannt, dass sie gerade nicht exklusiv nur einem Unternehmen zum Gebrauch überlassen werden, sondern jedermann sie nutzen könne.


Fazit:
Das Wettbewerbsrecht, im Speziellen das Werberecht, ist eine komplexe Materie, die juristischen Laien meist undurchsichtig ist.
Doch auch das Urheberrecht, auf das in dieser Entscheidung nicht eingegangen ist, das in diesem Zusammenhang jedoch auch von Bedeutung ist, stellt einen nicht minder verwirrenden rechtlichen Bereich dar.
Um Gesetzesverstöße zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
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* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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Datum: 02.12.2009 - 11:04 Uhr
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