(ots) - Für Forschung an Menschen gelten in Deutschland
besonders strenge Regeln. Aus gutem Grund: Es gab in der Nazizeit
grausame Menschenversuche in Konzentrationslagern und
Behinderteneinrichtungen. Und auch nach dem Krieg mussten etwa
Heimkinder bis in die 1970er-Jahre unfreiwillig als Versuchsobjekt
herhalten. Solchem Treiben hat der Gesetzgeber inzwischen einen
Riegel vorgeschoben: So dürfen nichteinwilligungsfähige Menschen -
etwa Demente - nur dann als Versuchspersonen eingesetzt werden, wenn
sie aus der Studie einen individuellen Nutzen ziehen können. Denn wer
krank ist, sich nicht mehr äußern kann, verdient besonderen Schutz.
Der Riegel wird nun gelockert, das Schutzniveau gesenkt. Formal
erfolgt die Änderung auf Betreiben der EU - aber der Bundestag hätte
sich widersetzen können. Die Entscheidung ist und bleibt grenzwertig,
aber es gibt strenge Auflagen, etwa die vorab erteilte Zustimmung
(die zugegebenerweise bar jeder Kenntnis einer konkreten Studie
erfolgt) oder die strikte Ãœberwachung der Studie durch die
Ethikkommission. Entscheidend ist: Der Patient darf durch die
Forschung nur minimal belastet werden. Das ist ganz weit weg etwa von
den Menschenversuchen in Auschwitz - und damit eben noch kein
Tabubruch.
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