(ots) - Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist
juristisch korrekt, sendet aber ein verheerendes Signal aus.
Islamisten können sich in Deutschland offenbar alles herausnehmen,
sogar Amtsanmaßung, ohne dafür bestraft zu werden. Die sieben Männer
in Wuppertal traten wie Ordnungshüter auf, dokumentierten dies mit
Warnwesten samt der Aufschrift »Shariah Police«, provozierten damit
die deutsche Bevölkerung, ängstigten muslimische Mitbürger - und
gingen trotzdem straffrei aus. »Ein Gesetz, das hier gegriffen hätte,
gibt es nicht«, argumentierte das Gericht aus seiner Sicht durchaus
plausibel. Wenn dem so ist, muss die Politik, die nach den Vorfällen
von Wuppertal die volle Härte des Gesetzes gefordert hatte, dringend
die Gesetzeslücke schließen. Oder ist der Auftritt als
»Shariah-Police« etwa weniger schlimm als das Verteilen von Koranen,
um junge Leute zu radikalisieren? Hier handelte der Staat und verbot
den Verein »Die wahre Religion«. Sich als »Shariah-Police« auszugeben
und damit die Autorität der wahren Polizei infrage zu stellen, muss
ebenfalls strafbar werden.
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