(ots) - Mit vereinten Kräften und juristischer
Unterstützung haben die Küstenautobahn-Gegner im Nordwesten ihre
Beschwerde an die EU-Kommission übermittelt. Der Koordinationskreis
sieht keine weitere Möglichkeit, "Rechtsverstöße bei der Aufstellung
des Bundesverkehrswegeplans" auf nationaler Ebene zu beanstanden. Auf
den Europäischen Gerichtshof hoffen die A20-Gegner. Man möchte ihnen
die Daumen drücken. Ob Ungereimtheiten bei Flächenverbrauchsangaben,
schwer nachvollziehbare Auslastungsprognosen, knapp bemessene Fristen
bei der Öffentlichkeitsbeteiligung oder das vernichtende A20-Urteil
schon im Umweltbericht des Bundesverkehrswegeplans: Gegen das
Vorhaben und wie es in die Wege geleitet wird lässt sich vieles ins
Feld führen. Die Befürworter jedenfalls treten auf der Stelle. Seit
bald 50 Jahren wird an der Küstenautobahn geplant, das Projekt ist
wahrlich ein Relikt aus vergangener Zeit. Gut, wenn jetzt die
EU-Kommission klärt, ob nicht am Ende doch alles ein bisschen
schneller gehen soll. Die Sache ist gründlich verfahren - und das
Navi sagt: Letzte Ausfahrt Brüssel.
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