(ots) - Zuerst das Positive: Die Silvesternacht von Köln
lief weitaus glimpflicher und friedlicher ab als letztes Jahr. Zum
Glück. Die Behörden verhielten sich kommunikativ; der Verdacht der
Vertuschung konnte nicht aufkommen. So weit, so gut. In der Haut der
Kölner Polizeiverantwortlichen wollte wohl niemand stecken, außer
einigen extra rechten Hardlinern vielleicht. Dass die Beamten
vornehmlich Leute stoppten und kontrollierten, die dem Täterbild bei
den frauenfeindlichen Ãœbergriffen des letzten Jahres entsprachen,
erscheint einerseits plausibel. Und wirkt andererseits hilflos. Der
Vorwurf rassistischer Voreingenommenheit an die Polizei gewinnt
spätestens mit dieser Erklärung eines hochrangigen
Polizeigewerkschafters an Brisanz: »Wenn eine nordafrikanische Person
im Verdacht steht, eine Straftat zu begehen, ist sie ein Nafri.«
Nafri steht im Beamtenjargon für nordafrikanischer Intensivtäter, wie
wir nun wissen. Sollte die vermeintliche Beweislogik des
Gewerkschaftsfunktionärs polizeiliches Allgemeingut sein, dann ist
deutlicher Widerspruch angesagt. Denn ein Mensch, egal woher, der
eine Straftat begehen könnte, ist höchstens ein Verdächtiger und noch
längst kein Täter, erst recht kein Intensivtäter. Dieser Unterschied
sollte Beamten selbst bei heiklen Einsätzen geläufig bleiben. Alles
andere würde der Behördenwillkür das Tor weit öffnen, wäre eine
Zumutung letztlich für jeden, der sich im öffentlichen Raum bewegt -
und eine Kapitulation des Rechtsstaats.
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