(ots) - Früher kam es selten vor. Meistens waren es
honorige Herren vorgerückten Alters, die in ihren letzten beruflichen
Stationen als Bürgermeister oder Landrat die Geschicke kommunaler
Gebietskörperschaften lenkten. Dass diesen Leuten nach ihrem
Ausscheiden eine Pension gezahlt wurde, verstand sich von selbst.
Heute sind die Dinge anders: Dank stark verkürzter Amtszeiten und
wechselnder politischer Mehrheiten ist das Bürgermeister-Amt oft
berufliche Zwischenstation. Trotzdem bleibt es eine Aufgabe mit
Manager-Qualitäten. Eine gute Bezahlung versteht sich von selbst,
damit sich brauchbare Kandidaten zur Wahl stellen. Bei über 6000 Euro
Monatssalär für die Leitung einer Gemeinde bis zu 10000 Einwohnern in
Niedersachsen wird wohl niemand darüber klagen. Warum ein 40- oder
50-Jähriger indes nach nur fünf Jahren im Amt eine lebenslange Rente
verdienen sollte, leuchtet nicht ein. Amtsinhaber sollten nach ihrem
Ausscheiden ein Jahr lang Ãœbergangsgeld bekommen und wie jeder andere
Arbeitnehmer für ihre Dienstzeit Pensionsansprüche erwerben, die mit
Rentenbeginn fällig werden. Alles Weitere ist Selbstbedienung auf
Kosten der Einwohner.
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