(ots) - Der erste Entwurf zum »Gesetz für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern« war bereits im
Dezember 2015 fertig. Seitdem stritten die Koalitionäre über das
Vorhaben. Zu groß sei der bürokratische Aufwand für die Wirtschaft,
hieß es aus dem Kanzleramt. Offenbar störte man sich zudem am Begriff
Lohngerechtigkeit: Der aktuelle Entwurf will nur noch die
»Transparenz von Entgeltstrukturen« fördern. Tatsächlich fördert die
Bundesregierung mehr, als sie fordert. Denn man will die Wirtschaft
nicht überfordern. So bleiben kleinere Betriebe mit weniger als 200
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen außen vor. Auch verpflichtende
Vergleichsverfahren erspart man den Firmen. Nicht nur weil es zahnlos
ist, wird das Gesetz verpuffen. Denn Benachteiligungen von Frauen auf
dem Arbeitsmarkt sind vor allem struktureller Natur. Viele Frauen
stecken in der Teilzeitfalle, weil sie nach einer kinderbedingten
Auszeit keine Vollzeitstellen mehr bekommen. Dahinter steckt auch die
alte, vor allem im Westen verbreitete Vorstellung, wonach sich Frauen
zu Hause um die Kinder kümmern sollten. Das zeigt auch der Umstand,
dass die Lohnlücke im Osten nicht so groß ist. Hier sind voll
erwerbstätige Frauen seit vielen Jahrzehnten der Normalfall. Auch an
dem Umstand, dass Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeübt
werden, oft schlechter entlohnt sind, wird das Gesetz nichts ändern.
Es ist ein viel zu kleiner Schritt in die richtige Richtung.
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