(ots) - Die NPD wird nicht verboten. Der Richterspruch war
erwartet worden. Er ist einstimmig und in sich logisch. Auch wenn man
nicht alle Ansichten und Bewertungen der Richter teilen mag, sollte
man die verkündete Grundtendenz nicht vorschnell kritisieren.
Zunächst einmal wurde höchstinstanzlich und ausführlich dargestellt,
welche Ideologien, Aussagen und Handlungsweisen nicht mit dem Inhalt
des Grundgesetzes vereinbar sind. Daran müssen sich alle messen
lassen. Gerade die Einpeitscher von Pegida und AfD. Was gleichzeitig
bedeutet, dass der Staat künftig weniger Ermessensspielraum hat, um
weg- oder etwas nicht zu sehen oder zu hören. Auch erklärten die
Richter, dass es keinem auch nur ansatzweise erlaubt ist, bei der
Verfolgung politischer Ziele Angst und Schrecken zu verbreiten. In
dem Zusammenhang wurde deutlich auf das präventive Polizeirecht sowie
das repressive Strafrecht hingewiesen. Fürderhin darf es keine
Nachsicht mehr geben mit Behörden und Beamten, die ihren Auftrag zum
Schutz der Bürger und des Rechtsstaates nur nachlässig oder gar nicht
erfüllen.
Die Verfassungsrichter haben sich an die oft zitierten hohen
Hürden für ein Parteiverbot gehalten. Das ist in alle Richtungen
hilfreich - doch es verlangt, dass man die politische und
ideologische Auseinandersetzung umso engagierter führt. Mit
Argumenten und Vorschlägen, damit die Gesellschaft zu mehr
Gerechtigkeit und Anstand zurückfindet. Es ist höchste Zeit.
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