(ots) - Viele Schwerkranke, die bisher Cannabispräparate
nur nehmen konnten, wenn sie einen Arzt fanden, der die wenigen
zugelassenen Mittel verschreibt, und wenn sie die Kosten dafür selbst
tragen, dürften aufatmen. Denn mit dem nun beschlossenen Gesetz
können neben den existierenden Fertigarzneien mit Cannabiswirkstoffen
auch die getrockneten Pflanzenteile und Extrakte daraus verordnet und
von den Krankenkassen bezahlt werden. Eine grundlegende Neubewertung
der Droge - wie etwa seit langem in den Niederlanden - ist mit der
Entscheidung allerdings nicht verbunden. Im Gegenteil: Der
Selbstanbau bleibt für Kranke verboten. Mit der Erstattung durch die
Krankenkassen sind vermutlich Einzelentscheidungen von Gerichten
hinfällig, die einkommensschwachen Patienten mit Multipler Sklerose
den Anbau erlaubten. Ohnehin folgt der Bundestag nach jahrelanger
Diskussion letztlich nur der veränderten Urteilspraxis der Gerichte,
die schon viel früher in Einzelfällen zugunsten der Kranken
urteilten, dass die medizinische Forschung Cannabis bei Multipler
Sklerose, Krebs und chronischen Schmerzen längst als hilfreiches
Medikament sieht. Cannabis ist nicht die erste und gewiss nicht die
letzte Droge, die mal als gefährliches Rauschgift, mal als Medikament
gesehen wurde: Einst in Hustenmitteln, wurde es von Heroin abgelöst,
das nun wieder verboten ist.
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