(ots) - In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die
Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF einhellig und aufs Schärfste
die Abschussfreigabe für einen Wolfsrüden in Sachsen. Sie sprechen
von einer "politisch motivierten" Entscheidung, der es an jeder
naturschutzfachlichen Grundlage mangelt. Das zuständige
Umweltministerium in Dresden hatte die Abschussfreigabe ohne
Vorwarnung am späten Donnerstagnachmittag bekannt gegeben. Das
Landratsamt Görlitz erteilte für die offiziell als "Entnahme"
bezeichnete Aktion eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Der Abschuss wurde offenbar bereits beauftragt. Die Umweltverbände
prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
"WWF, IFAW und NABU liegen derzeit keine Hinweise vor, dass der
Wolfsrüde eine akute Gefahr für den Menschen darstellt. Auch wurden
offenbar die Experten der extra dafür eingerichteten Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) nicht angehört.
Die Einschätzung der in Deutschland führenden Wolfsforscher vom LUPUS
Institut in Sachsen wurde sogar offensichtlich bewusst ignoriert.
Das intransparente Informationsgebaren der sächsischen Behörden
legt nahe, dass hier eine politisch motivierte Abschussfreigabe
erteilt wurde. Anders als im Fall des niedersächsischen Wolfsrüden
MT6, der 2016 nach erfolglosen Vergrämungsversuchen abgeschossen
wurde, können IFAW, NABU und WWF die aktuelle Entscheidung in Sachsen
nicht mittragen. Es wurde keine Entscheidung im Sinne des
Artenschutzes getroffen. Eine naturschutzfachliche Grundlage können
wir nicht erkennen. Dementsprechend prüfen wir derzeit juristische
Schritte gegen die Entscheidung und das Vorgehen der zuständigen
Behörden in Sachsen.
Der Wolf ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Jedes
potentiell kritische Verhalten muss gesondert bewertet werden.
Richtschnur und Leitlinie hierfür muss ein entsprechender
Wolfs-Managementplan sein, der von den einzelnen Bundesländern im
Vorfeld erarbeitet wurde. Die Einschätzung von Konfliktfällen beruht
dabei auf einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zum
Umgang mit Wölfen in Deutschland. Für die Beratung der Länder im
Umgang mit Wölfen wurde beim Bundesumweltministerium mit dem DBBW
extra ein Expertengremium eingerichtet. Dieses jetzt nicht einmal
anzuhören stellt für uns Naturschutzverbände, die wir uns um eine
konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wolf bemühen,
ein eklatanter Vertrauensbruch dar.
Wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6
der Fall war, können jederzeit entnommen werden. Dafür reichen die
Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes bereits völlig aus."
Pressekontakt:
Roland Gramling, Pressestelle WWF, Tel.: 030-311 777 425,
roland.gramling(at)wwf.de
Kathrin Klinkusch, Pressestelle NABU, Tel. 030-284984 1510,
kathrin.klinkusch(at)nabu.de
Robert Kless, IFAW, rkless(at)ifaw.org
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