(ots) - Berlin. Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für
Strafrecht an der Freien Universität Berlin, sagte im Interview mit
der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«
(Wochenendausgabe), die Vorschläge des Berliner Innensenators Andreas
Geisel (SPD) zum Umgang mit Gefährdern halte er für rechtlich »sehr
problematisch«: »Tiefgreifende Grundrechtseingriffe wie die
Einschränkung der Bewegungsfreiheit können nicht auf solch
unbestimmte und weitreichende Kategorien gestützt werden.« Geisels
Vorstoß, die Videoüberwachung auf »kriminalitätsbelastete Orte«
auszuweiten, halte er zudem für »symbolischen Aktionismus«. Damit
begebe sich die Politik in eine »verhängnisvolle Spirale«: Nach einem
Ereignis werden sehr schnell Maßnahmen ergriffen, dabei übersehe die
Politik, dass sie damit die Ängste in der Bevölkerung anheize. Die
rot-rot grüne Koalition hatte am Montag vergangener Woche nach
hitziger Debatte ein Sicherheitspaket beschlossen, das
Videoüberwachung von Orten und Ereignissen nur temporär und
anlassbezogen zulässt, wie es bereits jetzt möglich ist. Die
Koalition hatte jedoch betont, dass sie nur drei Wochen nach dem
Anschlag ein solches Maßnahmenpaket vorlege. Singelnstein
kritisierte, dass selbst Grüne und LINKE Verschärfungen fordern.
»Eine alternative Politik der Inneren Sicherheit müsste die Prämisse
hinterfragen, dass es ein permanentes Sicherheitsproblem gibt, das
durch Verschärfungen zu lösen ist. Dazu gehört auch zu sagen, dass
wir in einer der sichersten Gesellschaften leben, die es jemals
gegeben hat.«
Zudem nannte er die AfD-Forderung nach ethnischem Profiling
»grundgesetzwidrig«. Er verwies auf Forschungen in den USA und
Großbritannien, die ergeben, dass Racial Profiling nicht nur
stigmatisierend sei, sondern in der Praxis nichts bringe: »weil
Kriminalität eben nichts mit Abstammung oder Herkunft zu tun hat,
sondern mit sozialen Umständen«, so Singelnstein. Die AfD will, dass
beispielsweise Sinti und Roma in der Polizeistatistik extra
ausgewiesen werden.
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