(ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April
2016 muss den Bundesinnenminister schwer getroffen haben. Die
Karlsruher Richter hatten sein BKA-Gesetz, das der Behörde
weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern ermöglichte,
teilweise kassiert. Der düpierte Minister hatte daraufhin erklärt, er
werde die »aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an
dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen«. Sprich: Seine Juristen
sollten ihr ganzen Können aufbieten, um die Vorgaben des Gerichts
halbwegs legal zu umgehen. Zumindest in diesem Punkt hat Thomas de
Maizière Wort gehalten. Die nun vom Kabinett beschlossene Fassung des
Gesetzes wird den von Karlsruhe angemahnten Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung nicht sicherstellen können.
Wie soll das BKA auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
stärker berücksichtigen, wenn die Behörde gleichzeitig an einer neuen
Schnüffelsoftware tüftelt, die die Kommunikation von Smartphones und
Tablets direkt auf dem Gerät überwachen kann? Die Ermittler werden so
alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen. Angesichts der sich
daraus ergebenden Konsequenzen für alle Bürger mutet die ebenso
sinnlose wie rechtlich umstrittene Neuregelung des Einsatzes der
elektronischen Fußfessel fast wie eine Lappalie an. Der Innenminister
will sein BKA zu einem deutschen FBI umbauen. Die Grundlagen dafür
sind nun gelegt.
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