(ots) - Verkehrsminister Dobrindts Beschleunigungsgesetz
für Fernstraßenprojekte von "überragendem Gemeinwohlinteresse" könnte
etwas für sich haben. Der Versuch, Verwaltungsverfahren zu
vereinfachen, könnte Betroffene dazu ermutigen, sich stärker an
wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. Aber das Gegenteil geschieht:
Wenn eine von zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen wegfällt und damit
Widerspruchsmöglichkeiten eingeschränkt werden, sind engagierte
Bürger alarmiert. Ganz schnell. Nicht überall gibt es so erfahrene
Kämpen wie unter den Gegnern der A20, die in der Lage sind, eine
fundierte Beschwerde an die EU-Kommission abzusetzen. Sie tun gut
daran, nicht müde zu werden und zu fragen: Womit wird argumentiert?
Die Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe und die
Hafenhinterlandanbindung sind unterschiedliche Punkte im Paragrafen
17e des Bundesfernstraßengesetzes - und offenbar verwechselt worden.
Schlamperei? Absicht? Derlei Fehler schaffen Misstrauen. Das galt
schon beim Bundesverkehrswegeplan, dem die Trassengegner falsch
berechneten Flächenbedarf vorgehalten haben. Und das gilt erst recht,
wenn der Minister überholt, ohne zu blinken.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Leiter Zentraldesk
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de
Original-Content von: Weser-Kurier, übermittelt durch news aktuell