(ots) - Thüringen macht erhebliche Bedenken gegen den Plan
von Bund und Ländern deutlich, die Abschiebung abgelehnter
Asylbewerber künftig zu einer staatlichen Routinehandlung zu machen.
Nur Thüringen, muss man erschrocken hinzufügen. Zwar haben weitere
Länder signalisiert, dass ihre Zustimmung eine vorläufige ist, doch
ist der Gesetzesauftrag, den die Runde der Länderchefs der
Bundesregierung erteilte, bereits eine halbe
Unbedenklichkeitserklärung gegenüber bekundeten Absichten wie:
Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen zu sammeln und direkt von
dort zurückzuschicken, einfach, weil sie aus bestimmten, als
unbedenklich geltenden Ländern kommen. Dies kommt der vorbestimmten
Ablehnung gleich und verstößt gegen das Grundgebot des Asylrechts,
nämlich die individuelle Prüfung von Fluchtgründen. Die
Reisefähigkeit von Kranken dem Ziel einer Beschleunigung ihrer
Abschiebung unterzuordnen und dafür Amtsärzte einzusetzen. Das
ärztliche Gutachten erfolgt also künftig ergebnisorientiert. Menschen
nicht nur zwangsweise nach Hause zu schicken, sondern sie zuvor in
den Knast zu stecken, wenn man an ihrer Bereitschaft zur Mitwirkung
zweifelt. Ziel ist eine Ausreise ohne Verzögerungen und bei
geringstem Behördenaufwand. Flüchtlinge gefährdeten unsere westliche
Wertewelt, heißt es zuweilen als Begründung für tief sitzendes
Misstrauen gegenüber ihren Absichten. Die Bundesregierung hat nun den
Auftrag, dem zuvorzukommen und diese Werte zumindest in wesentlichen
Teilen gleich selbst zu entsorgen.
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