(ots) - Der Abgeordnete Jan Timke hat vor Gericht gegen den
Senat gesiegt, doch als Gewinner darf sich nicht nur der Wutbürger
aus Bremerhaven fühlen. Das Urteil des Staatsgerichtshofes stärkt die
Rechte aller Parlamentarier, insbesondere die der Opposition. Deren
Anfragen zu bestimmten Sachverhalten wurden von den senatorischen
Behörden in der Vergangenheit häufig nichtssagend, ausweichend oder
einsilbig beschieden. Der Spruch der Verfassungsrichter setzt
Maßstäbe. Er definiert Anforderungen an die Informationspolitik der
Verwaltung gegenüber den gewählten Abgeordneten, die ja schließlich
die Exekutive kontrollieren sollen. Zugegeben: Nicht alle
parlamentarischen Anfragen, die aus den Bürgerschaftsfraktionen an
den Senat gestellt werden, versprechen einen großen Erkenntnisgewinn.
Manches Auskunftsbegehren ist schlicht Schaumschlägerei und bindet
knappe Personalressourcen in den Ämtern. Aber wer will sich anmaßen,
nach sinnvollen und sinnlosen Anfragen zu unterscheiden? Das kann
niemand. Es bleibt deshalb dabei: Der Senat muss sich anstrengen, die
Abgeordneten bestmöglich zu informieren. Wenn es dafür brauchbare
Leitlinien gibt - umso besser.
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