(ots) - In früheren Zeiten stand der Täter im Zentrum der
Strafjustiz. Es ging um den Hergang des Delikts, um seine
Persönlichkeit, um seine Motive. Seinen Opfern kam lediglich die
Rolle als Zeuge zu. Wie sie litten, was sie durchmachten,
interessierte die meisten professionellen Prozessbeteiligten oft nur
am Rande.
Dieser einseitige Blick hat sich erfreulicherweise längst
geändert. Nicht zuletzt durch die Arbeit vieler ehrenamtlicher
Hilfsorganisationen rückten die von einer schlimmen Straftat
unmittelbar Betroffenen mehr und mehr in den Fokus. Der Gesetzgeber
und die Justiz zogen, wenn auch manchmal schleppend, nach und
stärkten schrittweise die Rechte der Opfer. Entschädigungsgesetz und
Nebenklage sind zentrale Punkte. Richtig und wichtig ist auch die
Erkenntnis, Opfer als Zeugen vor und in einem Strafverfahren nicht
allein zu lassen. Schon vor vier Jahren hat Niedersachsen eine
psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt, jetzt zum neuen Jahr
wurde der kostenlose Anspruch darauf endlich auch gesetzlich
verankert - und zwar bundesweit. Getan ist es damit aber noch lange
nicht. Die Opfer-Helfer brauchen eine stärkere Stellung im Prozess,
vor allem das Recht, zum Schutz ihrer Klienten die Aussage verweigern
zu dürfen.
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