(ots) - Natürlich ist das Wahlgeheimnis ein so hohes Gut,
dass es geschützt werden muss. Das Wahlgeheimnis sollte aber den
Wähler schützen, damit der beim Ausfüllen des Stimmzettels weder
ausgespäht noch von Außenstehenden irgendwie unter Druck gesetzt
werden kann.
Absurd wird es, wenn statt des Wählers das Wahlgeheimnis geschützt
werden soll, wie es Innenminister Thomas de Maizière vorschwebt. Es
ist unsinnig, das Verschicken eines Fotos vom Stimmzettel zu
verbieten, wenn der Wähler fünf Sekunden später vor der Wahlkabine
die Nachricht in die Welt senden darf, für wen er soeben sein Kreuz
gemacht hat. Wer sein Geheimnis freiwillig verrät, braucht diese Form
des Schutzes nicht.
Spannend ist die Frage, wie der Innenminister den Schutz
gewährleisten möchte. Werden die Wähler einer Leibesvisitation
unterzogen? Wer sollte das machen: der Hausmeister des Wahllokals
oder die Polizei? Der Appell, freiwillig das Handy abzugeben, wird
jedenfalls nichts bringen. Wer fotografieren will, hat ein zweites
Handy dabei. Aber welche Gefahr würde ein Foto denn auslösen? Wer
sein Wahlrecht ernst nimmt, lässt sich so sicher nicht beeinflussen.
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