(ots) - Ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang für
einen Unbeteiligten wird als Mord gewertet, die Raser zu lebenslanger
Haft verurteilt - ein hartes Urteil, keine Frage. Aber ein
angemessenes. Wer mit 160 Stundenkilometern und mehr mitten durch
eine belebte Stadt rast, in Serie Ampeln bei Rot überfährt, der nimmt
den Tod Anderer billigend in Kauf. In Berlin starb ein Rentner, der
bei Grün über eine Kreuzung fahren wollte. Der Mann hatte keine
Chance, sein Auto wurde 70 Meter weit geschleudert. Die beiden Raser,
die glaubten, alles unter Kontrolle zu haben, überschätzten sich
maßlos. Handelten sie fahrlässig? Nein, ihr Rennen fuhren sie in
voller Absicht und ohne jede Rücksicht. Das Landgericht Berlin setzt
mit dem Urteil ein deutliches Zeichen: Raserei ist kein
Kavaliersdelikt, illegale Rennen in der Stadt sind gemeingefährliche
Taten, ein Auto kann eine Mordwaffe sein. Zu hoffen wäre, dass
dadurch das eine oder andere Rennen in Zukunft verhindert wird.
Verlassen aber sollte man sich nicht darauf. Zumal das Urteil noch
nicht rechtskräftig ist. Der Bundesgerichtshof könnte den
Mord-Schuldspruch noch kassieren. Dass Richter solche Rennen auch
anders bewerten können, haben die Fälle in Köln gezeigt. Dort sind
Beschuldigten teils mit Bewährungsstrafen davongekommen. Insofern
hinterlässt das Berliner Urteil auch ein ungutes Gefühl: Misst die
Justiz mit zweierlei Maß? Es ist schon deshalb zu wünschen, dass die
Gesetzesinitiative unter anderem aus NRW endlich vorankommt, nach der
schon die Teilnahme an illegalen Rennen härter bestraft wird. Über
das bisherige Strafmaß - 400 Euro Geldbuße und ein Monat
Führerscheinentzug - dürften Raser nur müde lächeln.
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