(ots) - Wenn man bewerten will, ob »Mord« ein angemessenes
Urteil für zwei Raser ist, durch deren Tat ein Mensch gestorben ist,
kann es um zwei Dinge nicht gehen: Nicht darum, ob illegale
Autorennen härter bestraft werden sollten - das sollten sie, und
darauf hat der Bundesrat bereits mit einer Gesetzesinitiative
hingewirkt. Es geht auch nicht darum, ob die Raser billigend in Kauf
genommen haben, dass Menschen sterben. Das wussten sie oder hätten es
wissen müssen. Bei einem Mordurteil muss jedoch bewiesen werden, dass
die Angeklagten den Tod gewollt haben. Das Strafgesetzbuch sieht
präzise Merkmale vor, um das zu eruieren: beispielsweise Habgier,
Mordlust oder ein gemeingefährliches Mittel wie eine Bombe. Auf
letzteres Merkmal münzt der Richter nun sein Urteil: Ein Auto als
Mordwaffe zu werten ist, rechtlich gesprochen, gewagt. Wenn der
Richter zum Motiv der Angeklagten zudem ausführt, sie hätten es bei
ihrer Fahrt »dem Zufall überlassen«, ob ein Mensch stirbt, ist es
eben genau das: Zufall und deshalb kein Mord. Dass das Urteil dazu
führe, dass weniger Menschen rasen, wie fast alle Parteien und
Polizei frohlocken, ist trügerisch. Nicht nur, weil der
Bundesgerichtshof den Schuldspruch wahrscheinlich kassieren wird. Es
hätte gereicht, die Männer wegen Totschlags zu verurteilen. Auch dann
hätten sie eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen können. So aber
bleibt der Nachgeschmack, dass das Urteil symbolhaft ist und auf die
öffentliche Meinung abhebt.
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