PresseKat - neues deutschland: Rot-Rot in Brandenburg findet Lösung für abschiebebedrohte Afghanen

neues deutschland: Rot-Rot in Brandenburg findet Lösung für abschiebebedrohte Afghanen

ID: 1462803

(ots) - Für die afghanischen Flüchtlinge im Land
Brandenburg, denen theoretisch die Abschiebung in die gefährlichen
Verhältnisse ihrer Heimat droht, hat die rot-rote Koalition in
Brandenburg auf Drängen der Linksfraktion eine Lösung gefunden. Das
berichtet die in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues
deutschland« (Freitagsausgabe). Für die Landtagssitzung an diesem
Freitag wurde eine gemeinsamer Entschließungsantrag beider Parteien
entworfen, wonach Ermessensspielräume genutzt werden sollen, um den
weiteren Aufenthalt in Brandenburg zu ermöglichen. Die
Landesregierung wird demnach gebeten, darauf hinzuwirken, dass die
Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte »im Rahmen
einer sorgfältigen Einzelfallprüfung« die Ermessensspielräume des
Aufenthaltsrechts nutzen. Es würde dann beispielsweise nicht
abgeschoben, wer eine Ausbildung macht, Arbeit hat, Steuern zahlt.
Auch Kinder, die sich in der Schule wohl fühlen und andere Indizien
für eine gute Integration würden eine Rolle spielen. Nur bei schweren
Straftaten müssten Afghanen befürchten, hinausgeworfen zu werden. Das
angepeilte Vorgehen entspreche ganz genau der bereits jetzt in
Brandenburg üblichen Verfahrensweise für Flüchtlinge, die Opfer
rechter Gewalt geworden sind, erläuterte die Landtagsabgeordnete
Andrea Johlige (LINKE) dem »neuen deutschland«. Die Linksfraktion
stand unter Zugzwang, da die Grünen einen Abschiebestopp beantragt
hatten, der auf der Tagesordnung der Landtagssitzung an diesem
Freitag steht. Die Grünen hätten die LINKE vorgeführt, wenn die
Linksfraktion sich eventuell genötigt gesehen hätte, aus
Koalitionsdisziplin gegen ihre eigene Ãœberzeugung zu stimmen. Durch
die Einigung mit der SPD ist diese Gefahr jedoch gebannt. Das nun
vereinbarte Ausnutzen von Ermessensspielräumen hilft den Afghanen
langfristig mehr als die Verhängung eines Abschiebestopps. Denn ein




Abschiebestopp wäre auf maximal drei Monate begrenzt gewesen.



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Datum: 02.03.2017 - 15:53 Uhr
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