(ots) - Hoffte Kanzlerkandidat Martin Schulz anfangs noch,
dass so manch ein halbwegs geneigter Wähler ein beeinträchtigtes
Langzeitgedächtnis hat und die Rolle seiner Partei bei der Agenda
2010 oder dem Drama um Griechenland bereits wieder verdrängte, so
hofft der SPD-Mann vermutlich nun, dass das Wahlvolk mittlerweile
sogar nicht mehr weiß, was derzeit geltendes Recht ist. Man könnte
auch sagen, Schulz bringt das Arbeitslosengeld Q als
Wahlkampfversprechen ins Spiel, weil es das kleine Arbeitslosengeld q
bereits gibt. Denn Sozialrechtsexperten und Menschen, die schon mal
in den Genuss einer Weiterbildung während eines ALG I-Bezugs kamen,
wissen, dass eine solche Maßnahme bereits jetzt das Anrecht auf
Arbeitslosengeld verlängert. Zwar nicht eins zu eins, wie es Schulz
fordert. Aber immerhin kriegt man schon heute für zwei Monate
Weiterbildung einen Monat ALG I obendrauf. Insofern ist das
Revolutionäre an Schulz nicht seine Abkehr von der Agenda 2010, weil
diese Abkehr bei genauerem Betrachten viel weniger radikal ist, als
es so manch ein SPD-Wahlkampfstratege den auf Politikwechsel
hoffenden Wählern weismachen will. Schließlich muss man je nach
Wahlausgang auch mit Union oder FDP koalieren können. Und da darf man
als SPD-Kanzlerkandidat nicht zu sozialdemokratisch in seinen
Wahlkampfversprechen sein. Also ist das einzig wirklich Neue beim
Kanzlerkandidaten Schulz seine revolutionäre Großschreibung beim ALG
Q.
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