(ots) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist
eine Bundesbehörde. Seine im ganzen Land verteilten Dependancen sind
Außenstellen und keine Landesbehörden. Wer hier also nach langer, oft
gefahrvoller Reise seinen Asylantrag stellt, muss davon ausgehen,
dass es keine Rolle spielt, ob er das in Bayern oder Sachsen-Anhalt
tut. Doch offenbar spielen regionale und lokalpolitische Faktoren
eine größere Rolle als bislang angenommen. Ohnehin ist das deutsche
Asylrecht immer wieder Grundlage für fragwürdige Entscheidungen.
Zumal politische Direktiven die rechtlichen Vorgaben schnell mal
außer Kraft setzen.
Eine Studie der Universität Konstanz kommt nun zu dem Ergebnis,
dass die Anerkennungsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern
teilweise erheblich variieren. Diese Unterschiede legen nahe, dass
hier nicht auf Grundlage ein und derselben Rechtsverordnung
entschieden wurde. Wenn sich die Mitarbeiter des Bundesamtes vom
antizipierten politischen Willen der jeweiligen Landesregierung oder
der Stimmung in der Bevölkerung leiten lassen, dann ist deren
Entscheidung keine rechtsstaatliche, sondern eine willkürliche.
Doch Behördenwillkür, die bestehende Gesetze ignoriert, ist ein
Merkmal des Unrechtsstaats. Den Charakter eines solchen Staates mache
unter anderem aus, so der ehemalige Präsident des
Bundesverwaltungsgerichtes, Horst Sendler, dass das Recht »bei Bedarf
unkontrolliert beiseitegeschoben« werde. Für viele Asylbewerber
erweist sich Deutschland so als Unrechtsstaat.
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