(ots) - Die Berliner Polizei hat ihre Praxis beim Einsatz
von sogenannten V-Personen verändert. »Die Senatsverwaltung für
Inneres und Sport hat am 2. März 2017 verfügt, dass der Einsatz von
V-Personen zur Gefahrenabwehr gemäß Paragraf 26 Allgemeines
Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) in jedem Einzelfall nur
noch durch den Polizeipräsidenten angeordnet werden darf«, heißt es
in der Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD)
auf eine Schriftliche Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Hakan Tas
und Niklas Schrader, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
»neues deutschland« (Wochenendausgabe) vorab vorliegt. Demnach
unterliegt der Einsatz von Polizeispitzeln stets einer strengen
Einzelfallprüfung und findet nur in begründeten Einzelfällen statt -
etwa, wenn Informationen vorliegen, dass eine Straftat von
erheblicher Bedeutung begangen werden soll.
Die Linksfraktion begrüßte am Freitag die zügigen
Umstrukturierungen beim Einsatz von V-Leuten. »Wir freuen uns, dass
das in Kraft ist und damit ein ganz wichtiger Punkt aus der
Koalitionsvereinbarung umgesetzt wurde«, sagte Niklas Schrader dem
»nd«. Gerade bei der Aufklärung des Komplexes des
rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU)
hatte sich gezeigt, dass das Berliner Landeskriminalamt mehrere
Spitzel mit Bezug zum NSU-Netzwerk unterhielt. »Da haben sich beim
LKA Abgründe aufgetan«, so Schrader, der den Einsatz von »V-Leuten«
weiter grundsätzlich kritisch sieht.
Durch die Neuregelung und die Einschaltung des politisch
verantwortlichen Polizeipräsidenten erwartet sich die LINKE jetzt,
dass der Einsatz von V-Leuten »eingeschränkter und
verantwortungsvoller« verläuft als in der Vergangenheit. Derzeit sind
nach Angaben der Innenverwaltung V-Leute unter anderem in den
Bereichen Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, illegaler
Betäubungsmittel- und Waffenhandel sowie im Staatsschutzbereich im
Einsatz. Wie viele Spitzel die Polizei im Einsatz hat, ist ebenso
geheim wie es die Regelungen zur Führung der V-Leute sind.
Eine ähnliche Neuregelung wie bei der Polizei plant Rot-Rot-Grün
unterdessen auch für den Verfassungsschutz. Der Einsatz von V-Leuten
beim Geheimdienst soll ebenfalls nur noch in Ausnahmefällen möglich
sein. Grundsätzlich muss der Einsatz einer verdeckten Quelle beim
Verfassungsschutz künftig durch den zuständigen Staatssekretär in der
Innenverwaltung genehmigt werden. Die Neuregelung beim
Verfassungsschutz soll nach Ostern angegangen werden.
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