(ots) - Eberhard Eichenhofer, Experte für Sozialrecht,
sieht in den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen
Menschenrechten, das "Recht auf Wohnen" ist eines davon, wichtige
Instrumente für mehr soziale Gerechtigkeit. "Würde das Recht auf
Wohnen im Grundgesetz stehen, könnte man darauf pochen, dass die
Wohnung als Existenzgrundlage auch bei einer Sanierungsmaßnahme
gesichert wird," sagte er der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
"neues deutschland" (Freitagsausgabe). Würde der deutsche Staat, wie
es die UNO fordert, die sozialen Menschenrechte im Grundgesetz
verankern, könnte die Position vieler sozial Schwächerer gestärkt
werden, so Eichenhofer. Das "Recht auf Wohnen" würde beispielsweise
auch Beteiligungsansprüche von Bürgern und Bürgerinnen bei der
Umwandlung von Quartieren begründen. "Zwangsvollstreckungen gegenüber
Mietschuldnern würden erschwert," so Eichenhofer, "man könnte die
Leute nicht mir nichts dir nichts aus der Wohnung räumen lassen".
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 erstmals
von der Generalversammlung der UN verkündet. Die Umsetzung der
Menschenrechte - einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Grundrechte ist jedoch ein völkerrechtliches
Jahrhundertprojekt der UNO. Abgeschlossen ist es noch lange nicht. So
geht die gesetzliche Verankerung der sozialen Menschenrechte weltweit
schleppend voran. Deutschland hat den "UN-Sozialpakt" zwar
unterschrieben, jedoch nicht in gültiges nationales Recht umgesetzt.
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