(ots) - Ein am Freitag bekanntgewordenes Schreiben des
Generalbundesanwaltes Peter Frank zum Fall des Berliner
Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri setzt die NRW-Landesregierung
erheblich unter Druck. Das berichtet das Westfalen-Blatt
(Samstagsausgabe).
Das NRW-Innenministerium hat bisher immer behauptet, es habe 2016
nicht genug Informationen gegen Amri besessen, um ihn in
Abschiebehaft zu nehmen. Denn der Generalbundesanwalt habe seinerzeit
Informationen über Amri nicht herausgeben können. Jetzt schildert
Generalbundesanwalt Frank in einem Brief an Sven Wolf (SPD), den
Vorsitzenden des Amri-Untersuchungsausschusses in Düsseldorf,
folgenden Ablauf: Nach dem Anschlag schrieb das NRW-Innenministerium
ans Landeskriminalamt, es benötige eine Aussage darüber, dass die
Erkenntnisse aus einem bestimmten Ermittlungsverfahren gegen die
islamistische Szene seinerzeit nicht gefahrlos hätten offengelegt
werden können, um einen Abschiebehaftbefehl gegen Amri zu
unterfüttern. Das Landeskriminalamt formulierte die vom Ministerium
gewünschte Aussage und unterbreitete den Textvorschlag einem
Mitarbeiter des Generalbundesanwalts, der ihn absegnete, schreibt die
Zeitung weiter. Generalbundesanwalt Frank schreibt dazu, es stimme
zwar, dass damals eine Offenlegung von Informationen über fünf
Beschuldigte eines bestimmten Ermittlungsverfahrens nicht möglich
gewesen sei. Das habe aber nicht Anis Amri betroffen. Vielmehr habe
seine Behörde schon im März 2016 die Freigabe von Erkenntnissen über
Amri in Aussicht gestellt. Es sei aber auch nach Amris vorläufiger
Festnahme im Juli 2016 niemand an seine Behörde herangetreten. Das
seinerzeitige Schreiben des Generalbundesanwalts, das
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) offenbar als »Persilschein«
diente, lag auch dem juristischen Gutachter Bernhard Kretschmer vor,
der den Fall Amri im Auftrag der Landesregierung untersucht hatte
und zu dem Ergebnis gekommen war, eine Inhaftierung Amris sei nicht
möglich gewesen, weil der Generalbundesanwalt die dafür notwendigen
Erkenntnisse »nicht für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen freigegeben«
habe.
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