(ots) - Die Bundestagsverwaltung geht Vorwürfen gegen die
FDP wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz nach.
Wörtlich teilte die dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU)
unterstellte Abteilung "Presse und Kommunikation 1" auf Anfrage des
ARD-Politikmagazins "Report Mainz" mit: "Bezüglich Ihrer Anfrage kann
ich mitteilen, dass die Bundestagsverwaltung in dem vorliegenden Fall
eine Sachverhaltsklärung durchführen wird."
Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" hatte am Dienstag, 9. Mai
2017, exklusiv berichtet, dass die FDP-nahe
Friedrich-Naumann-Stiftung mit einer Zeitungsbeilage und mit
öffentlichen Veranstaltungen wenige Tage vor der Landtagswahl in
fragwürdiger Weise Wahlkampf für die FDP in Nordrhein-Westfalen
gemacht hatte. Parteinahe Stiftungen, wie die Naumann-Stiftung,
werden größtenteils aus Staatsgeld finanziert. Für sie gilt das
verfassungsrechtliche Distanzgebot: Sie dürfen keinen Wahlkampf für
die ihnen nahestehenden Parteien machen.
Der Parteienrechtler Prof. Martin Morlok, der Verfassungsrechtler
Prof. Hans Herbert von Arnim und der Politikwissenschaftler Prof.
Ulrich von Alemann hatten im Interview mit "Report Mainz" die
unzulässige Wahlkampfhilfe der Friedrich-Naumann-Stiftung für die FDP
im NRW-Wahlkampf kritisiert.
Weitere Informationen auf www.reportmainz.de
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929
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