(ots) - Alle Menschen, die sich lieben und zusammen sein
wollen, dürfen bald heiraten. Zumindest suggeriert das der Hashtag
#ehefüralle, der seit Dienstagmorgen - außer bei einigen
Ewiggestrigen - allerorten für Begeisterungsstürme sorgt. So ganz
stimmt das allerdings nicht: Denn auch in Zukunft sind nicht alle
Familienkombinationen grundgesetzlich geschützt. Die mögliche
Neuregelung würde nur den Namen Lebenspartnerschaft durch Ehe
ersetzen und das Adoptionsrecht vereinfachen - wohlgemerkt für die
nach traditionellem Vorbild gestrickte, wenn auch
gleichgeschlechtliche Zweierbeziehung. Das ist zweifellos ein
riesiger Erfolg hin zu einer regenbogenbunteren Gesellschaft. Doch
damit ist es längst nicht getan. Denn was ist mit
Lebensgemeinschaften, Einelternfamilien, gemeinsam erziehenden
Wohngemeinschaften, Patchworkzusammensetzungen ohne Trauschein? Laut
Artikel 6 GG steht nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter
besonderem Schutz. In der Praxis aber kommen Steuervorteile nur
Verheirateten zugute, auch adoptions-, pflege- und erbrechtlich sind
sie bessergestellt. Eine wirkliche Revolution wäre es, die
Vergünstigungen der Ehe allen Familien, verheiratet oder nicht,
zukommen zu lassen. Wer einen Ring am Finger braucht, um sich
glücklich zu fühlen, kann sich die Eheurkunde ja weiter ausstellen
lassen. Zweckehen aus steuerlichen und versorgungstaktischen
Erwägungen aber fielen weg - ohne Verlust für die Gesellschaft. Doch
bis das in der politischen Debatte ankommt, werden noch viele
Wahlkämpfe vergehen.
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