(ots) - Gegen gesellschaftliche Mehrheiten lässt sich
langfristig keine Politik machen. Das hat auch Angela Merkel
verstanden und kürzlich eine Gewissensentscheidung zur Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Aussicht gestellt. Vermutlich
kam die Bundestagsabstimmung etwas schneller, als die Kanzlerin
eigentlich wollte. Für die Betroffenen war sie hingegen überfällig.
Künftig müssen sie sich nicht mehr als Ehepaare zweiter Klasse
fühlen, denen der Gesetzgeber in einem Punkt noch immer misstraute.
Zur vollständigen Gleichstellung fehlte ihnen noch das Recht,
gemeinsam Kinder adoptieren zu können. Ob der langjährige Kampf gegen
staatliche Diskriminierung damit erfolgreich beendet ist, wird sich
noch zeigen. Denn viele Unionspolitiker lehnen die sogenannte Ehe für
alle weiterhin ab und rechnen sich Chancen vor dem
Bundesverfassungsgericht aus. Doch diese dürften gering sein. Denn
die Karlsruher Richter haben zwar vor einigen Jahren die Ehe als
Verbindung zwischen Mann und Frau herausgehoben, zugleich aber auch
die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren gestärkt. Das
Grundgesetz wird von den Verfassungsrichtern ausgelegt. Dabei
beziehen sie sich auch auf veränderte gesellschaftliche Realitäten.
Und die sind alles andere als radikal. Die Öffnung der Ehe gibt
lediglich mehr Menschen als bisher die Möglichkeit, sich für eine
Form des Zusammenlebens zu entscheiden, die man mit guten Gründen als
konservativ bezeichnen kann.
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