(ots) - Verfassungsschutz ist nicht mit »vorbeugender
Staatsschutz« zu übersetzen. Wird er aber. Zumindest was die
gleichnamige Behörde angeht, handelt es sich um eine Institution zur
Sammlung von Informationen über vermeintlich demokratiefeindliche
oder extremistische Bestrebungen. Dem Staat und den Bürgern samt
ihren Grundrechten kann jedoch nicht nur gefährlich werden, wer ihm
gewaltsam entgegentritt und dabei an seiner Fassade kratzt. Sondern
auch der, der den Abbau von Grundrechten betreibt und damit seine
Grundlagen in Frage stellt. Darüber zu wachen, wäre von Thomas de
Maizière oder gar Hans-Georg Maaßen wohl zu viel verlangt. Nicht zu
viel verlangt wäre es allerdings, den erbarmungswürdigen Ruf der
Sicherheitsbehörden selbstkritisch zu betrachten, der nicht nur
rufschädigend für die Demokratie ist, sondern tatsächlich
demokratiegefährdende Ursachen hat. Kein Indiz findet sich im Bericht
über eine Abkehr von der Praxis, Nazistrukturen mit staatlichen
Finanzen und unter Obhut von V-Leuten nicht nur zu überwachen,
sondern sie sogar zu ermöglichen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass
immer neue Gefahren in den Fokus der Behörde geraten; wie zur
Bestätigung ihrer Daseinsberechtigung sieht sie sich damit gezwungen,
immer neue Beobachtungsposten zu errichten. Damit wirkt jeder
Jahresbericht wie eine Argumentensammlung zum Selbstschutz. Als ein
Beleg von Ordnungsliebe, zum Schutz von Ruhe und Ordnung. Immer
wieder leider unter Preisgabe der Verfassungsordnung.
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