(ots) - In einem seit Jahren schwelenden Konflikt hat nun
das Bundesverfassungsgericht vorerst das letzte Wort gesprochen. Das
2015 durch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg
gebrachte, bisher aber nicht zur Anwendung gekommene Gesetz zur
Tarifeinheit wurde von den Karlsruher Richtern weitgehend bestätigt.
Auch wenn Nachbesserungen zur Gewährleistung der Koalitionsfreiheit
gefordert wurden, folgten die Richter im Grundsatz der
Arbeitsministerin. Damit wird - anders als von Nahles behauptet -
kein Frieden zwischen konkurrierenden Gewerkschaften einkehren. Schon
jetzt hat das Gesetz nur Zwietracht gesät, so zwischen den
DGB-Brudergewerkschaften IG Metall und ver.di. Während erstere die
Tarifeinheit unterstützt, hatte zweitere Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Schlimmer noch: Der Konkurrenzkampf in den Betrieben, von
dem Nahles sagt, er werde mit Hilfe des Gesetzes beendet, könnte
jetzt erst richtig losgehen. Denn wenn künftig nur Tarifabschlüsse
derjenigen Gewerkschaft gültig sein sollen, die in einem Betrieb die
meisten Mitglieder hat, dann werden alle versuchen, in die
Mehrheitsposition zu kommen. Die bisher auf Berufsgruppen
orientierten Spartengewerkschaften könnten damit beginnen, auch
andere Beschäftigtengruppen zu organisieren - und die Hoheit der
DGB-Gewerkschaften anzugreifen. Der Marburger Bund und die
Spartengewerkschaften im Flugverkehr haben derlei Pläne bereits
angedeutet für den Fall, dass die Tarifeinheit wahr wird.
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