(ots) - Mit Entschädigungen kennt man sich aus in
Deutschland. So erhielten NS-Zwangsarbeiter nach langen Kriegsjahren
in Lagern und Ghettos bis zu 7669 Euro. Bisher knapp eine Million gab
es für zehn Tote und Dutzende Verletzte der Mord- und Bombenserie des
NSU. Nur logisch sind da die nunmehr in Aussicht stehenden mindestens
40 Millionen für die Geschädigten des Hamburger Gipfels. Denn dort
tobte bekanntlich Weltkrieg mal Terror in höchster Potenz.
Es ist gut, dass dort Geschäftsleute für demolierte Läden und
geraubte Ware entschädigt werden. Sie sind Opfer eines Wunsches nach
großen Bildern und einer schlechten Sicherheitsstrategie. Ihre
Forderung, Bund und Land sollten auch versicherte Schäden bezahlen,
ist nachvollziehbar. Denn sonst werden sie womöglich über steigende
Policen herangezogen.
Bemerkenswert bleibt aber etwas anderes. Während die
Zwangsarbeiter jahrzehntelang warteten und die Opfer des NSU noch
immer prozessieren, geht es bei den Ladenbesitzern so oder so sehr
schnell zur Kasse. 2013 wies dagegen ein Gericht die Klage eines
Überlebenden der Kölner NSU-Bombe ab: 13.000 Euro seien zugegeben
wenig, doch gebe es keinen Anspruch auf mehr. Denn die Entschädigung
sei eine freiwillige Leistung infolge einer politischen Entscheidung.
Juristisch mag das stimmen. Moralisch aber ist das Verhältnis
zwischen den genannten »politischen Entscheidungen« nur mit Sarkasmus
zu ertragen.
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