(ots) - Die Verwaltungsgerichte beklagen Ãœberlastung. Ein
Wunder ist es nicht. Die Zahl der Klagen gegen Asylentscheide ist in
die Höhe geschnellt. Dies ist einerseits Folge der angewachsenen
Flüchtlingszahlen der letzten beiden Jahre. Vor allem aber ist es
Spiegel einer veränderten Entscheidungspraxis im Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Politische Vorgaben bestimmen mehr oder
weniger subtil, aber zunehmend seine Entscheidungen über Asylanträge.
Sie zielen auf mehr Tempo, wie Gesetze mit dem Titel
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verraten. Politische Planvorgaben
bestimmen das Verfahrenstempo. Das wirkt sich auf die Gründlichkeit
aus. Der wichtigste Moment für den Flüchtling ist die Anhörung, in
der seine Glaubwürdigkeit beurteilt wird. Inzwischen wird die spätere
Entscheidung immer häufiger nicht mehr vom Anhörer, sondern einer
dritten Person gefällt. Das Einzelschicksal im Asylverfahren, das ein
individuelles ist, tritt so in den Hintergrund. Schon vor Beginn des
Verfahrens sind die Flüchtlinge in Gruppen mit oder ohne
Bleibeperspektive eingeteilt, je nachdem, aus welchem Land sie
kommen. Eine Art Vorentscheidung. Immer mehr Afghanen werden
abgelehnt, obwohl die Lage im Kriegsland Afghanistan immer schlimmer
wird. Und wer Kriegsflüchtling aus Syrien ist, erhält nur noch
verminderten Schutz - seine Familie darf er dann vorerst nicht
nachholen. Klagen sind so nur folgerichtig.
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