(ots) - Trotz des abgeschlossenen
Hauptstadtfinanzierungsvertrages zwischen dem Bund und dem Land
Berlin klagt eine Bundesanstalt weiter gegen die Einrichtung eines
Sanierungsgebietes auf dem Dragonerareal in Kreuzberg. Dabei war das
4,7 Hektar große Gebiet Teil eines Grundstückspakets des
Hauptstadtfinanzierungsvertrages, der im April dieses Jahres
vorgestellt worden war. Kläger gegen die Einrichtung des
Sanierungsgebietes, das vom Senat 2016 ausgewiesen worden war, ist
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Das geht aus der
Antwort des Ministeriums von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
(CDU) auf eine Schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Cansel
Kiziltepe (SPD) hervor, über die die in Berlin erscheinende
Tageszeitung »neues deutschland« (Mittwochausgabe) berichtet.
»Angesichts des laufenden gerichtlichen Verfahrens zu dem
Normenkontrollantrag gegen die Einrichtung eines Sanierungsgebietes
auf dem Dragonerareal und den umliegenden Grundstücken können keine
Auskünfte erteilt werden«, erklärt Schäubles Parlamentarischer
Staatssekretär Jens Spahn (CDU) in der Antwort auf die Anfrage. Der
Ausgang des Verfahrens bleibe insoweit abzuwarten. Die
SPD-Abgeordnete Cansel Kiziltepe erklärte im »neuen deutschland«
dazu: »Die Klage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gegen das
Land Berlin und die Einrichtung eines Sanierungsgebiets auf dem
Dragonerareal ist in meinen Augen perfide.« Es sei für sie ein
»unerklärlicher Widerspruch«, so Kiziltepe, schließlich solle nach
der Unterzeichnung des Hauptstadtfinanzierungsvertrages das
Dragonerareal an Berlin übertragen werden. Die Abgeordnete vermutet
hinter der Klage der BimA eine »politisch motivierte
Verzögerungstaktik« vonseiten des Bundesfinanzministers, die nicht
hinzunehmen sei. Vielmehr müsse die Übertragung des Areals zu einem
zügigen Abschluss gelangen.
Das 4,7 Hektar große Dragonerareal ist für den rot-rot-grünen
Senat in Berlin von zentraler Bedeutung, weil unter anderem an dieser
Stelle in Zukunft bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Neben dem
Normenkontrollantrag der BImA hat unterdessen auch ein privater
Investor rechtliche Schritte gegen die Rückabwicklung seines
Kaufvertrages für das Areal angekündigt.
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