(ots) - Schwerer Landfriedensbruch kann mit bis zu zehn
Jahren Haft bestraft werden, gefährliche Körperverletzung ebenso. Für
einen besonders schweren Angriff auf Vollstreckungsbeamte sind
maximal fünf Jahre möglich. Der nun in Hamburg verurteilte
Niederländer hat aus Sicht des Richters bei den G20-Krawallen im Juli
alle drei Delikte begangen. Dafür soll er 31 Monate ins Gefängnis.
Als "absurd hohe Strafe" kann das nur bezeichnen, wer mit den
Krawallmachern sympathisiert - wie offenbar der justizpolitische
Sprecher der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Alle, die
unserem Rechtsstaat etwas näher stehen, werden hingegen begrüßen,
dass er die brutale Aggression vermeintlicher
"Globalisierungsgegner" konsequent ahndet: mit Augenmaß und jetzt
sogar relativ zügig. Anfang Juli zeigte sich, dass eine offene
Gesellschaft verwundbar ist. Ihre gewaltbereiten Verächter führten
nicht nur die Polizisten, sondern auch die friedlichen, ernsthaften
Demonstranten geradezu vor. Ende August aber macht dieses Gemeinwesen
klar, dass es nicht wehrlos ist. Auch das Verbot der extremistischen
Plattform linksunten.indymedia unterstreicht dies: Anstifter sind
genauso schuldig wie Täter.
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