(ots) - Das von der abgewählten rot-grünen
NRW-Landesregierung Ende 2016 auf den Weg gebrachte
Landesnaturschutzgesetz ist in Teilen nicht verfassungskonform. Zu
diesem Schluss kommt ein Gutachten des ehemaligen
Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof und der Rechtsprofessorin
Charlotte Kreuter-Kirchhof (Universität Düsseldorf). Das berichtet
das Westfalen-Blatt (Bielefeld) in seiner Mittwochsausgabe. Eine
Gruppe von Land- und Forstbesitzern aus NRW hatte das Gutachten in
Auftrag gegeben. Kirchhof, Professor an der Uni Heidelberg und vor
der Wahl 2005 als Finanzminister einer CDU-geführten Bundesregierung
im Gespräch, sowie Kreuter-Kirchhof fällen ein vernichtendes Urteil:
»Das Konzept des Landesnaturschutzgesetzes folgt nicht dem
verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Freiheit(...), sondern
sucht, freie Menschen zu bevormunden.« So hätten aufgrund des
Gesetzes Naturschutzvereinigungen Beteiligungsrechte und
Mitentscheidungsbefugnisse, die ihnen nicht zustünden. »Die Balance
zwischen Eigentümerverantwortung im Privatwald und öffentlicher
Ordnung im Erholungswald droht verloren zu gehen«, zitiert das
Westfalen-Blatt weiter aus dem ihm vorliegenden Gutachten.
Beispielsweise dürften Waldbauern in Schutzgebieten nicht selbst
darüber entscheiden, welche Baumarten sie pflanzen.
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