(ots) - Der CDU-Politiker Jens Spahn hat privates Geld
in ein Startup-Unternehmen investiert und dafür sogar Staatshilfen
kassiert. Darf er das? Rein rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden.
Das Bundesfinanzministerium bewertet das Engagement als »juristisch
zulässig«. Doch heißt legal automatisch auch akzeptabel? Nein! Spahn
muss sich zwischen seinem politischen Amt und seinem
privatwirtschaftlichen Engagement entscheiden, wie es viele seiner
Kritiker fordern. »Ein Finanzstaatssekretär sollte privat die Finger
von der Finanzwirtschaft lassen«, meint zum Beispiel
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil. Spahn will seine Anteile nun zwar
wieder verkaufen, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst: »Als
Politiker, der viel mit Startup-Unternehmen zu tun hat, kann es nicht
schaden, auch mal in Wagniskapital zu investieren - mit allen
Risiken«, sagte er. Aber warum? Welchen politischen Erkenntnisgewinn
verspricht er sich davon? Wenn er den Interessenskonflikt nicht
erkennt, ist das instinktlos. Als Politiker sollte er sich
unbeeinflusst von privaten Interessen seinem Amt widmen können.
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