(ots) - Der inzwischen fraktionslose bayerische
Landtagsabgeordnete Günther Felbinger muss sich im März 2018 wegen
des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Der
Sprecher des Landgerichts München I, Florian Gliwitzky, bestätigte
heute (9.11.17) auf Anfrage entsprechende Informationen des
ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Das Gericht hat den Angaben
zufolge die Anklage in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen
und das Hauptverfahren eröffnet. Der Strafprozess gegen das frühere
Fraktionsmitglied der Freien Wähler (FW) ist danach für März 2018
terminiert. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt (5., 8.,
12. und 15. März 2018) und acht Zeugen geladen. Der Prozess wird vor
der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts München I mit zwei
Berufsrichtern und zwei Schöffen verhandelt.
Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) sieht
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei
Annahme einer gewerbsmäßigen Begehung - wie von der
Staatsanwaltschaft angeklagt - kann eine Freiheitstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
StGB).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Parlamentarier gewerbsmäßigen
Betrug in fünf Fällen vor. Er soll in den Jahren 2011 bis 2015
"lediglich zum Schein geschlossene Verträge" gegenüber dem Landtag
abgerechnet haben, "um einen rechtswidrigen finanziellen Vorteil zu
erlangen". Nach Ergebnis der Ermittlungen gehe man von einem Schaden
von mehr als 50.000 Euro aus. Einen Scheinvertrag habe Felbinger
bereits eingeräumt.
Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" hatte den Fall Felbinger im
November 2015 auf Grundlage belastender Aussagen von Insidern und
umfangreicher interner Dokumente aufgedeckt. Der Abgeordnete, der im
Interview mit "Report Mainz" wenige Tage zuvor noch seine Unschuld
beteuert hatte, hatte sich daraufhin selbst angezeigt und mehr als
60.000 Euro an die Staatskasse zurück überwiesen. Im Zuge der
Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im November 2015 elf
Wohnungen und Häuser durchsuchen lassen, darunter das Privatanwesen
Felbingers, sein Abgeordnetenappartement und das Bürgerbüro. Im
Oktober 2016 hatte der Bayerische Landtag schließlich die Immunität
Felbingers aufgehoben. Damit war der Weg für das Strafverfahren frei
geworden. Im März 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen
gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Im Juli 2017 war Felbinger aus der
Fraktion der Freien Wähler ausgetreten.
Zitate gegen Quellenangabe frei. Weitere Informationen auf
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Mainz", Tel. 06131 929 33351 oder -33352.
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