Unternehmen streben die Eintragung von Marken an, um sich vor der unbefugten Benutzung dieser durch Mitbewerber schützen zu können.
Markenrechtlicher Schutz kann jedoch in unterschiedlichen Formen erlangt werden, wie z.B. in Form einer Wort- oder Wort-/Bildmarke. Bei einer Wortmarke genießt ausschließlich der Begriff, bei einer Wort-/Bildmarke die entsprechend grafisch gestaltete Ausarbeitung des Begriffs Schutz.
(firmenpresse) - Hat ein Unternehmen sich nun für eine bestimmte Ausformung des markenrechtlichen Schutzes entschieden, so stellt sich die Frage, ob das Zeichen „®“ auch nur in Verbindung mit eben dieser Marke auftauchen darf.
Dies ist gerade dann problematisch, wenn lediglich eine Wortmarke eingetragen, doch mit einer grafischen Gestaltung des Wortes geworben und daneben entsprechendes Zeichen geführt wird.
Einen solchen Fall hatten die Richter am OLG Hamm am 09.06.2009 (Az.: 4 U 222/08) zu verhandeln.
Hier lag genau die beschriebene Situation vor und ein Wettbewerber führte an, durch die Werbung würde der Eindruck vermittelt, eben diese grafische Gestaltung genieße markenrechtlichen Schutz, was jedoch nicht der Fall sei. Aus diesem Grunde dürfe die Beklagte in der Weise auch nicht werben.
Dies sahen die Richter in Hamm anders. Wenn nicht mit einer nicht eingetragenen, sondern mit einer anders eingetragenen Marke geworben werde, sei maßgebliches Kriterium, „ob in der abgeänderten Form die Ursprungsform im Wesentlichen erhalten geblieben“ sei. Entscheidend sei also, ob die eingetragene Marke vom Verkehr erkannt wird.
Vorliegend wurde das markenrechtlich geschützte Wort grafisch in der Weise gestaltet, dass es aber dennoch deutlich erkennbar war.
Fazit:
Das Wettbewerbsrecht ist für juristische Laien oftmals undurchsichtig und auch unverständlich.
Bevor teure gerichtliche Auseinandersetzungen angestrengt oder riskiert werden, sollten Sie zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
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Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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