PresseKat - Keine Markenverletzung bei Modellnachbildung des Originals – Modellauto darf OPEL-Blitz tragen

Keine Markenverletzung bei Modellnachbildung des Originals – Modellauto darf OPEL-Blitz tragen

ID: 161017

Grundsätzlich darf eine Marke ausschließlich von ihrem Inhaber oder aber mit seiner Genehmigung verwendet werden.
Verstößt jemand gegen diesen Grundsatz, so ist im Zweifel von einer markenrechtlichen Verletzung auszugehen.

Diesbezüglich könnte jedoch eine Ausnahme bestehen, wenn die Abbildung der Marke ausschließlich der originalgetreuen Nachbildung des Vorbilds dient. Darüber hinaus darf der Verkehr allerdings auch nicht davon ausgehen, dass das Produkt dem Inhaber der Marke entspringt oder aber dass dessen Hersteller mit dem Markeninhaber in wirtschaftlicher Verbindung steht.

(firmenpresse) - Dies entschied der BGH am 14.01.2010 (Az. I ZR 88/08 – Opel-Blitz II).
Er hatte darüber zu verhandeln, ob die Anbringung des geschützten OPEL-Blitzes auf einer originalgetreuen – im Maßstab kleineren – Nachbildung eines OPEL Astra V8 Coupé eine Markenrechtsverletzung darstelle.

Grundsätzlich lägen die Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung vor, da das Blitz-Zeichen auf dem Modellauto mit dem eingetragenen OPEL-Blitz identisch sei – und das bei identischen Waren, da der OPEL-Blitz auch für Spielzeug Schutz genießt.
Allerdings handle es sich in diesem Fall nicht um eine markenrechtliche Verletzung, da die Hauptfunktion des Markenschutzes, nämlich die Fähigkeit der Marke, auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (Herkunftsfunktion), nicht verletzt werde.
Der Verkehr gehe lediglich davon aus, dass der OPEL-Blitz der originalgetreuen Nachbildung dienen solle, nicht dass das Modell auch von OPEL hergestellt werde.
Darüber hinaus liege auch die Annahme fern, aufgrund der Abbildung von einer wirtschaftlichen Verbundenheit zwischen OPEL und dem Modellautohersteller auszugehen.


Fazit:
Das Marken- und Urheberrecht ist äußerst kompliziert und führt regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, im Zweifel auf einen spezialisierten Rechtsanwalt zurückzugreifen, um kostspieligen rechtlichen Verfahren auszuweichen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
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Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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Datum: 10.02.2010 - 10:57 Uhr
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Freigabedatum: 10.02.2010

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