PresseKat - Hinweispflicht bei Rabattbeschränkung nur auf vorrätige Waren

Hinweispflicht bei Rabattbeschränkung nur auf vorrätige Waren

ID: 164938

Preisnachlässe haben eine besonders positive Wirkung auf das Kaufverhalten potentieller Kunden, weshalb immer regelmäßiger auf diese Möglichkeit der Absatzsteigerung zurückgegriffen wird.

Um potentielle Kunden jedoch durch die Preisnachlässe begeistern zu können, müssen diese zunächst einmal davon erfahren. Dazu werden von den Unternehmen meist aufwendige Werbemaßnahmen durchgeführt.

(firmenpresse) - Die Werbemaßnahmen begegnen jedoch strengen Voraussetzungen, die es einzuhalten gilt.
So hat beispielsweise der I. Zivilsenat des BGH am 11.12.2009 (Az.: I ZR 195/07) entschieden, dass eine Hinweispflicht der werbenden Unternehmen besteht, wenn sich Preisnachlässe auf im Geschäft vorrätige Waren beschränken.

Ein Foto- und Videokameravertrieb hatte mit folgender Werbeaussage geworben: „Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer!*“ Der Sternchenhinweis enthielt die Information: „Sparen Sie volle 19% vom Verkaufspreis“.
Als die Klägerin zwei Mitarbeiter in das Geschäft der Beklagten entsandte, erhielten diese 19% auf ein vorrätiges Produkt, auf eine an diesem Tag getätigte Bestellung wurde jedoch kein Preisnachlass gegeben.

Diese Vorgehensweise erachtete der BGH als wettbewerbswidrig, da sie gegen das wettbewerbsrechtliche Transparenzgebot verstoße. Wird ein Preisnachlass gewährt und in Werbemaßnahmen darauf aufmerksam gemacht, so muss das Unternehmen auf ggf. bestehende Einschränkungen hinweisen.


Fazit:
Oftmals enthält das Wettbewerbs-, insbesondere das Werberecht, Vorschriften, von dessen Existenz juristische Laien nicht ausgehen und sie somit missachten.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Werbemaßnahmen vor der Publikation einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Kontrolle vorzulegen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Zusendung von Waren nach Widerruf der Bestellung wettbewerbswidrig juravendis Rechtsanwälte ++ Rechtliche Beratung rund um das deutsche Gesundheitsrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 23.02.2010 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 164938
Anzahl Zeichen: 1991

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.02.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hinweispflicht bei Rabattbeschränkung nur auf vorrätige Waren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch ...

So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte. ...

Alle Meldungen von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer