Sehr häufig wird in den Medien auf sog. Schneeballsysteme und deren Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht.
Doch sind dabei die Gründe der Rechtswidrigkeit genauestens zu durchleuchten, denn nicht jedes Schneeballsystem muss automatisch in Konflikt mit der Rechtsordnung stehen.
(firmenpresse) - So entschieden am 18.11.2009 die Richter am Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 1 Ws 673/09) über ein Schneeballsystem, das auf einem gewinnorientierten progressiven Vertriebssystem basiert.
Im verhandelten Fall warben Mitglieder des Vertriebssystems neue Mitglieder, die ihrerseits „Eintrittsgelder“ und „Seminargebühren“ zu entrichten hatten. Je mehr Mitglieder eine Person geworben hatte, desto höher stand sie in der vertriebsinternen Hierarchie.
Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten dem Schutz der Verbraucher. Insofern komme es also auf die Zielgruppe des Schneeballsystems an.
Unter Verbraucher verstehe man jedoch denjenigen, der im Geschäftsverkehr ausschließlich zu privaten Zwecken handle, nicht jedoch denjenigen, der auf geschäftlicher Basis Gewinnerzielungsinteressen verfolge.
Bei den neu geworbenen Mitgliedern handle es sich aber insofern nicht um Verbraucher, sondern um Existenzgründer, da die Zielsetzung des Vertriebssystems ausschließlich selbstständig und gewinnorientiert sei.
Somit seien die Mitglieder nicht als Verbraucher anzusehen und unterfielen auch nicht dem Schutzzweck des UWG.
Fazit:
Oftmals sind es im juristischen Bereich kleine Details, die ein Unternehmenskonzept in Einklang mit der Rechtsordnung bringen.
Aus diesem Grund sollte zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, um rechtliche Probleme zu identifizieren und sodann eine Lösung zu finden.
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