PresseKat - Werbung für Rabattaktionen auch zulässig, wenn Werbekampagne erst am Tag der Aktion veröffentlich

Werbung für Rabattaktionen auch zulässig, wenn Werbekampagne erst am Tag der Aktion veröffentlicht wird

ID: 191431

Rabattaktionen sind in der Wirtschaft ein beliebter Kundenmagnet, weshalb Unternehmen immer wieder zu diesem Mittel greifen, um den Absatz zu steigern.

Natürlich kann eine Rabattaktion nur Früchte tragen, wenn sie beworben wird und potentielle Kunden somit darauf aufmerksam werden.

Für die entsprechenden Werbemaßnahmen gelten jedoch strenge rechtliche Voraussetzungen, die von den Unternehmen einzuhalten sind.

(firmenpresse) - So hatte ein Unternehmen in einer Konkurrenten-Werbekampagne für eine Rabattaktion eine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen, weil die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erschien. Dadurch würde zumindest berufstätigen Verbrauchern die Möglichkeit eines Preisvergleiches genommen.

Darin sah der BGH am 31.03.2010 (Az.: I ZR 75/08) jedoch keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung der Verbraucher.
Denn abzustellen sei auf den mündigen Verbraucher, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen könne und allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffe.

Daran ändere auch nichts, dass es durchaus einzelne Verbraucher gebe, die sich auch ohne Preisvergleich zum Kauf entschließen und das Risiko eingingen, einen günstigeren Preis bei einem Mitbewerber nicht wahrzunehmen.


Fazit:
Im Wettbewerbs-, insbesondere im Werberecht, bestehen zahlreiche Besonderheiten, die dem juristischen Laien nicht ersichtlich sind.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sowohl vor Veröffentlichung einer Werbeaktion, als auch vor der Einleitung rechtlicher Schritte gegen eine solche, Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen, um hohen Kosten aus dem Weg zu gehen.

© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 21.04.2010 - 09:40 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.04.2010

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